Was der Rechner kann
Zwei Rechnungen, die im Alltag ständig gebraucht werden: aus einem Nettopreis den Bruttopreis machen und aus einem Bruttopreis den Nettopreis herausrechnen. Dazu kommt der Rabatt, weil im Handel oft beides zusammen auftaucht — erst 25 % Rabatt, dann die Frage, was die MwSt. daraus macht.
Der Rechner arbeitet mit 19 % als Regelsatz und 7 % als ermäßigtem Satz. Du kannst jeden anderen Satz eintragen; die Formeln bleiben gleich.
Die drei Formeln
Brutto = Netto × (1 + Satz ÷ 100)
Netto = Brutto ÷ (1 + Satz ÷ 100)
MwSt. = Brutto − Netto
Bei 19 % ist der Faktor 1,19, bei 7 % der Faktor 1,07. Wichtig ist die Richtung: Beim Draufrechnen multiplizierst du, beim Herausrechnen teilst du. Subtrahieren darfst du erst danach.
Ein durchgerechnetes Beispiel
Ein Nettopreis von 100,00 € bei 19 %:
- MwSt.: 100 × 0,19 = 19,00 €
- Brutto: 119,00 €
Der Rückweg von 119,00 €:
- Netto: 119 ÷ 1,19 = 100,00 €
- MwSt.: 119 − 100 = 19,00 €
Und der häufige Fehler: 119 × 0,81 = 96,39 €. Das ist zu wenig, weil 19 % vom Bruttopreis ein anderer Betrag sind als 19 % vom Nettopreis.
19 % und 7 % in der Praxis
Der Regelsatz betrifft die meisten Waren und Dienstleistungen. Der ermäßigte Satz gilt für die in § 12 Abs. 2 UStG genannten Umsätze: Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Kunstgegenstände, bestimmte kulturelle Leistungen und einige Verkehrsleistungen. Für Speisen in der Gastronomie gilt seit 2024 wieder 19 %.
Wer als Kleinunternehmer nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausweist, darf auch keine in Rechnung stellen. In diesem Fall ist der Preis, der auf dem Schild steht, der Endpreis.
Rabatt und MwSt. in der richtigen Reihenfolge
Ein Rabatt wird auf den Nettopreis gegeben. Zwei Rabatte hintereinander wirken auf den jeweils bereits reduzierten Betrag:
- 100 € netto, 25 % Rabatt → 75 €
- danach 10 % → 67,50 €
- das entspricht 32,5 % Gesamtnachlass, nicht 35 %
Erst danach kommt die MwSt. auf den reduzierten Nettopreis. Wer die MwSt. vor dem Rabatt rechnet, bekommt einen anderen Bruttopreis — und in der Regel einen falschen.
Quellen
- § 12 Umsatzsteuergesetz (Steuersätze): https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html
- § 19 Umsatzsteuergesetz (Kleinunternehmer): https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
Diese Seite erklärt die Rechnung und ersetzt keine Steuerberatung. Für den Einzelfall gilt der Bescheid oder die Auskunft deines Steuerberaters.
Häufige Fragen
Wann gilt der ermäßigte Satz von 7 %?
Für die im Umsatzsteuergesetz genannten Leistungen, vor allem Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, kulturelle Veranstaltungen und bestimmte Fahrten im Nahverkehr. Der Regelsatz ist 19 %. Welcher Satz für deinen Fall gilt, entscheidet die Leistung, nicht der Preis.
Warum ist Brutto minus 19 % nicht Netto?
Weil die 19 % auf den Nettopreis gerechnet werden, nicht auf den Bruttopreis. 119 € minus 19 % ergibt 96,39 €, richtig sind aber 100 €. Die Rückrechnung lautet Brutto ÷ 1,19, nicht Brutto × 0,81.
Gilt im Restaurant 7 % oder 19 %?
Seit dem 1. Januar 2024 gilt für Speisen in der Gastronomie wieder der Regelsatz von 19 %. Der ermäßigte Satz für Lebensmittel gilt für den Einkauf, nicht für das Essen im Restaurant.
Was ist ein Kleinunternehmer?
Wer nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, weist keine MwSt. aus. Dann ist der genannte Preis der Endpreis, und eine Rechnung „plus 19 %“ wäre falsch. Die Umsatzgrenzen ändern sich; prüfe sie im aktuellen Gesetzestext.
Wird der Rabatt vor oder nach der MwSt. abgezogen?
Der Rabatt mindert den Nettopreis, die MwSt. wird auf den bereits reduzierten Betrag gerechnet. Zwei Rabatte hintereinander werden nicht addiert: 25 % und danach 10 % ergeben 32,5 % Nachlass, nicht 35 %.